Unter diese Eintragung fallende Stoffe drfen in Druckgefen mit hchstens 1000 ml Inhalt in bereinstimmung mit den Vorschriften fr begrenzte Mengen des Kapitels 3.4 befrdert werden. Das Druckgef muss den Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.4.1 Verpackungsanweisung P 200 entsprechen und darf ein Produkt aus Prfdruck und Fassungsraum von hchstens 15,2 MPa?l (152 bar?l) nicht berschreiten. Die Druckgefe drfen nicht mit anderen gefhrlichen Gtern zusammen verpackt werden.